Leistungen

  • Beraten
  • Stadtkonzeption
  • Nachtragsmanagement
  • Gutachten und Studien
  • Projektsteuerung
 

Spielplatzprüfung

Nach DIN 1176, Teil 7, sind sämtliche öffentlichen Spielplätze einer jährlichen Hauptprüfung durch zertifiziertes Personal zu unterziehen. Dieser Kontrollpflicht zum betriebssicheren Zustand unterliegen nicht nur Spielplätze der kommunalen Hand wie in Kitas, Schulen oder öffentlichen Parkanlagen, sondern auch jene von Wohnungsunternehmen, Beherberungen, Restaurants und Vereinsanlagen. Zugleich ermöglicht uns dieser spezielle Sachverstand Spielplätze im Einklang mit dem umfassenden Regelwerk zu planen.

SiGe-Planung und -Koordination

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren (SiGeKo) müssen nach Baustellenverordnung dann bestellt werden, sobald mehrere Arbeitgeber an einer Baumaßnahme beteiligt sind. Gleichermaßen ist dann eine sogenannte Unterlage zu fertigen, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken während des Betriebes des Bauwerkes ermittelt und bewertet sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung festlegt.
Zusätzlich kann die Übermittlung einer Vorankündigung nach Baustellenverordnung erforderlich sein,

  • wenn die voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig über mehr als eine Arbeitsschicht, auf der Baustelle tätig sind, oder
  • wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

Sind mehrere Arbeitgeber an einer Baumaßnahme beteiligt und musste eine Vorankündigung übermittelt werden oder sind gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 Baustellenverordnung geplant, ist zusätzlich ein SiGe-Plan vom Koordinator zu erstellen.

Bauüberwachung

Unsere Mitarbeiter sind bei einer Vielzahl von Bauvorhaben im Auftrag des Bauherrn für die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung zuständig. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen dabei

  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
  • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
  • gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  • Führen eines Bautagebuchs
  • Rechnungsprüfung
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
  • Termin- und Kostenkontrolle