Leipziger Straße, Stadteingang Chemnitz

Auftraggeber:

Stadtplanungsamt Chemnitz

Zeitraum:

k.A.

Leistungsumfang:

Städtebauliche Konzeption

Im Zuge des Stadtumbauprogrammes plant die Grundstücks- und Gebäudewirtschafts GmbH den Abriss von Wohngebäu­den entlang der Leipziger Straße. Mit dem Abriss dieser Gebäude werden Lücken in die gründerzeitlichen Quartiere gerissen, die Leipziger Straße verliert ihre städtebauliche Fassung und die dahinterliegenden Quartierteile werden in hohem Maße verlärmt. Die Wohnqualität dieser Quartiere sinkt.
Das Stadtplanungsamt gab aus diesem Grund eine Konzeption und Vorplanung zum Umgang und zur Gestaltung des Straßen­raumes und des Quartierrandes in Auftrag. Ein Schwerpunkt lag dabei in der Ermittlung des Lärmpegels und der Suche nach geeigneten Lärmschutzmaßnahmen. Der Auftrag wurde deshalb an ein Chemnitzer Büro für Lärmschutz, an ein Büro für Stadtplanung und an die ibb GmbH als Freiraumplaner vergeben. Es wurden mehrere Varianten mit Lärmschutzwall/ Lärmschutzwand sowie für den Komplettabriss und den Teilabriss einzelner Häuser untersucht und kostenseitig bewertet. Die städtebauliche Fassung des Straßenraumes ist über eine beidseits doppelte Baumallee realisierbar.
Ein Lärmschutz der Wohnquartiere ist mit einer 8 m hohen Lärmschutzwand nur bis zur 2. Wohnetage möglich. Höhere Wände sind sowohl statisch als auch finanziell nicht vertretbar. Eine Verwallung entlang der Straße ist aus Platzgründen nicht realisierbar. Der Charakter einer Stadteinfahrtsstraße ist damit kaum zu erzielen. Diese Variante wurde untersucht, aber in der weiteren Vertiefung abgelehnt.
Als Problempunkte charakterisierten sich die Flurstücke abzureißender Eckhäuser heraus. Diese Eckgrundstücke stellen in aller Regel einen besonderen städtebaulichen Schwerpunkt dar. Sie sind Blick- und Zielpunkte in Straßenbiegungen und bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit. Durch den Abriss eines Eckhauses verkehrt sich die Wirkung von einer „harten“ Wand in einen „weichen“ Platz. Für jede dieser Situationen ist eine eigenständige Gestaltfindung, je nach städtebaulicher Wertigkeit, notwendig. Mit dem Abriss der Häuser wurde eine Fortsetzung der Freiraumplanung bis zur Ausführungsreife an die ibb GmbH vergeben.