Planmäßig musste zu Beginn der Bearbeitung in einer Aktenrecherche die zur Errichtungszeit berücksichtigte Schneelast festgestellt werden. Wenn die Werte aus der Statischen Berechnung durch einen Prüfstatiker im Zuge des Genehmigungsverfahrens bestätigt wurden, wurde vor Ort die tatsächliche Umsetzung mit der Planung und Statik verglichen, der allgemeine Erhaltungszustand der Tragkonstruktion visuell untersucht und ggf. Abweichungen, Umbauten, Ergänzungen oder Schädigungen aufgenommen. Mit diesen Angaben wurde die vorhandene Tragfähigkeit bzgl. der Schneebelastung gewertet, eine zulässige Schneelast angegeben und dieser Wert mit den Belastungen aus der aktuell gültigen Normung gegenübergestellt. Beim vollständigen Fehlen von Unterlagen wurde die vorhandene Konstruktion maßlich aufgenommen, die verwendeten Materialien augenscheinlich bewertet und der Lastabtrag kontrolliert. Dann wurde die Konstruktion nach der Modellierung mit den aktuellen Schneelasten aus der Normung berechnet und dann die Tragfähigkeit dargelegt und eine zulässige Schneelast angegeben.
Abschließend wurde eine Bewertung abgegeben, um die zusammengestellten Werte allgemein nutzbar zu machen.