• Lageplan vollständig
  • Fringilla coelebs
  • Phoenicurus ochrurus
  • Artennachweise und Wechselbeziehungen
Ergänzungssatzung Thurmer Straße, nördlich der Thurmer Straße in Zwickau

Auftraggeber:

CONSAVEST

Zeitraum:

2017-2019

Leistungsumfang:

Ergänzungssatzung sowie spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Stadtrand von Zwickau oberhalb der Hangkante des Auerbacher Bachs. Markant grenzt der jüdische Friedhof den Siedlungskörper von der offenen Landschaft ab und schafft somit eine Freifläche, die jedoch als Außenbereich zu bewerten war.
Mit der brach gefallenen landwirtschaftlichen Nutzung sollte nun die Bebauung des Standortes mit Einfamilienhäusern den umgebenen Bestand fortsetzen. Hierfür wurde das Verfahren nach § 34  (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB der "Ergänzungssatzung" gewählt um den Außenbereich in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.
Die Planung musste u. a. mit der komplexen Erschließungssituation umgehen, da der planfestgestellte Ausbau der anliegenden Thurmer Straße sich immer wieder verzögerte und Regenwasserableitungen mehrfach umgeplant werden mussten. Auch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände galt es mittels Fachbeitrag zu begegnen. Mit dem Verfahren bearbeiteten wir gleichzeitig die Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und führten die Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Kommunalverwaltung durch.
Im Plan wurden Zulässigkeitsvoraussetzungen festgesetzt, um die städtebauliche Ordnung sicherzustellen. Somit wurde eine Hecke, die ein bestehendes Landschaftselement darstellt, funktionsgerecht erweitert und Baugrenzen in Verbindung mit den Schutzabständen der Friedhofsnutzung geplant.