Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und FFH-Vorprüfung in Seeburg
Mansfeld-Südharz
Zur besseren Bedarfsabdeckung an Telekommunikationsmöglichkeiten ist die Errichtung einer Funkfeststation in Seeburg erforderlich. Bei der Maßnahme handelt es sich um einen genehmigungsfähigen Eingriff im Sinne des BNatSchG. Da die Station zweckmäßig in das Mobilfunknetz integriert werden muss, wird diese im planungsrechtlichen Außenbereich errichtet und stellt somit einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG dar.
Der Eingriffsverursacher muss den Eingriff bewerten und durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege kompensieren. Hierfür wurde eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erstellt. Es werden die Schutzgüter Boden und Fläche; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Wasser; Klima und Luft sowie Landschaftsbild analysiert und bewertet. Unter Beachtung eines Maßnahmenkonzeptes im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird der Eingriff in Natur- und Landschaft kompensiert.
Das Vorhabengebiet liegt in ca. 250 m Entfernung zu den Natura 2000-Gebieten „Salziger See nördlich Röblingen am See“ (FFH-Gebiet) und „Salziger See und Salzatal“ (SPA). Eine Beeinträchtigung der geschützten Gebiete durch das Vorhaben kann nicht von Vornherein ausgeschlossen werden. Es bedarf einer Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den festgelegten Erhaltungszielen der Schutzgebiete.
Im Zuge der FFH-Vorprüfung wurden die für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des Gebietes maßgeblichen Bestandteile erfasst, eine Prognose der zu erwartenden Beeinträchtigungen formuliert und die Erheblichkeit dieser Beeinträchtigungen bestimmt, um festzustellen, ob sich das geplante Vorhaben erheblich auf die Natura 2000-Gebiete auswirken könnte. Im Ergebnis der Untersuchung zeigte sich, dass durch das geplante Vorhaben keine direkten oder indirekten (bau-, anlagen- oder betriebsbedingten) erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes zu erwarten sind, sodass das Vorhaben als zulässig beurteilt werden konnte.