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Umwelt

Artenschutz und Umweltprüfung

Eine Mauereidechse auf einem Holz in Sachsenburg
Ein Kleiber sitzt an einem Baumloch im Küchwald Chemnitz

Planung im Einklang mit der Natur

Unter Umweltplanung verstehen wir die fachgerechte Prüfung und Integration aller relevanten Prozesse des Naturhaushalts. Unser Team deckt dabei ein breites Spektrum ab und verbindet ökologische Expertise mit planerischer Erfahrung. Durch die enge Verzahnung mit unserem Bereich Landschaft entstehen integrierte Lösungen, die ökologische Anforderungen und landschaftsplanerische Zielsetzungen gleichermaßen berücksichtigen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der iterativen Einbindung von Artenschutzfachbeiträgen, naturschutzrechtlichen Eingriffs‑Ausgleichs‑Bilanzierungen, Landschaftspflegerischen Begleitplänen und Umweltberichten in übergeordnete Fach‑ und Genehmigungsplanungen. So entstehen durchgängige, konsistente und rechtssichere Ergebnisse aus einer Hand.

Darüber hinaus erstellen wir Verträglichkeitsprüfungen für Natura‑2000‑Gebiete und führen strategische Umweltprüfungen durch. Damit schaffen wir eine belastbare Grundlage für nachhaltige und naturverträgliche Planungsentscheidungen.

Artenschutz

Wir erstellen fundierte Artenschutzgutachten für Infrastruktur‑, Hochbau‑ und Landschaftsprojekte. Unser Team verfügt über umfassende floristische und faunistische Expertise – von weit verbreiteten Artengruppen bis hin zu spezialisierten Kenntnissen unter anderem zu Fledermäusen, Reptilien und Schmetterlingen.

Mit professioneller technischer Ausstattung für die Erfassung und georeferenzierte Kartierung von Arten und Biotopen führen wir vollständige Kartierungen, Baumhöhlenkontrollen und Habitatbewertungen durch. Auf dieser Basis entwickeln wir wirksame CEF‑ und FCS‑Maßnahmen und liefern präzise, rechtssichere Bewertungen. So unterstützen wir Projekte zuverlässig im gesamten Genehmigungsprozess.

Umweltprüfung & FFHBewertung

Wir bearbeiten ein breites Spektrum an Umweltprüfungen und fachgutachterlichen Bewertungen. Dazu gehören unter anderem Untersuchungen zu möglichen Umweltauswirkungen, Vorprüfungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren sowie Bewertungen nach Natura‑2000‑Richtlinien.

Unsere Arbeit verbindet ökologische Fachkenntnis mit klar strukturierten, gut nachvollziehbaren Auswertungen. So entsteht eine verlässliche Grundlage, um Umweltbelange frühzeitig zu erkennen und in Planungsprozesse einzubinden.

Umweltbaubegleitung & Monitoring

Die Umweltbaubegleitung bildet den übergeordneten Rahmen für alle fachlichen Begleitungen während der Bauphase. Sie stellt sicher, dass umweltrelevante Anforderungen eingehalten, Schutzgüter berücksichtigt und Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden.

Unter diesem Dach bündeln wir unterschiedliche spezialisierte Leistungen – von der bodenkundlichen Baubegleitung über die naturschutzfachliche Baubegleitung bis hin zu weiteren fachlichen Prüf‑ und Überwachungsaufgaben.

Durch regelmäßige Kontrollen, transparente Dokumentation und eine enge Abstimmung mit Planung, Bauleitung und Behörden sorgen wir dafür, dass Bauvorhaben reibungslos und rechtskonform umgesetzt werden. Kontinuierliches Monitoring und eine vorausschauende Beratung ermöglichen es, auf neue Situationen schnell und fachlich fundiert zu reagieren.

Referenzprojekte im Bereich Umwelt

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Landschaftsplanung |
Bauleitplanung

Im Muldaer Ortsteil Zethau wurde im Erzgebirge eine raumbedeutsame Photovoltaik-Anlage auf drei Blöcken zur Erzeugung…

Icon Bereich Umwelt
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Artenschutz

Am Flusslauf der Bobritzsch wurde zwischen den Ortslagen Oberbobritzsch (Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf) im Landkreis…

Icon Bereich Landschaft Icon Bereich Umwelt
Limbach-Oberfrohna und Niederfrohna
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Landschaftsplanung

Der Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes Limbach-Oberfrohna und Niederfrohna gab den Anlass parallel…

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Freiraum |
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Umweltprüfung

Im Rahmen der Umsetzung von Projekten im Kulturhauptstadtjahr „Chemnitz 2025“ wurde auf einer Interventionsfläche die…

Ingenieurbauprojekte bearbeiten wir hauptsächlich von unseren anderen Bürostandorten aus.
Entdecken Sie diese auf boeger-jaeckle.de

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Artenschutzgutachten sind erforderlich, wenn ein Vorhaben besonders oder streng geschützte Tier- oder Pflanzenarten beeinträchtigen kann. Grundlage sind die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie, umgesetzt in den §§ 44 und 45 BNatSchG. Die dort geregelten Zugriffsverbote sind striktes Recht und unabhängig von anderen planerischen Abwägungen einzuhalten.

Sobald Anhaltspunkte für das Vorkommen geschützter Arten – etwa Vögel, Fledermäuse, Amphibien oder Reptilien – bestehen, verlangen Naturschutzbehörden regelmäßig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP). Dies gilt nach der Rechtsprechung des EuGH für alle Vorhaben, auch außerhalb von Schutzgebieten.

Ziel der saP ist es, auf Basis einer angemessenen Bestandsaufnahme zu prüfen,

  • ob Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden,

  • ob diese durch Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können oder

  • ob die Voraussetzungen für Ausnahmen oder Befreiungen vorliegen.

Der Umfang der Untersuchungen richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und den zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens. Eine vollständige Erfassung aller Arten ist nicht erforderlich. Ausreichend ist eine an der praktischen Vernunft orientierte Prüfung, die Intensität und Tragweite möglicher Beeinträchtigungen zuverlässig erfasst. In der Regel erfolgt dies durch eine Kombination aus Literaturrecherche und örtlicher Bestandserfassung, wobei wissenschaftliche Standards, Aktualität der Daten und Verhältnismäßigkeit zu beachten sind.

Innerhalb der saP werden zudem vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), Kompensationsmaßnahmen sowie mögliche Ausweich- und Ersatzlebensräume geprüft. Ziel ist es, artenschutzrechtliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu bewältigen.

Nein, ein Umweltbericht ist nicht in jedem Fall erforderlich. 

Grundsätzlich ist nach § 2 Abs. 4 BauGB für Bauleitpläne eine Umweltprüfung durchzuführen, deren Ergebnisse im Umweltbericht dargestellt werden. Die Umweltprüfung ist dabei kein eigenständiges Verfahren, sondern integraler Bestandteil der Bauleitplanung und dient der Ermittlung und Aufbereitung der abwägungserheblichen Umweltbelange.

Auf einen Umweltbericht kann verzichtet werden, wenn Bauleitpläne im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, insbesondere bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung. In diesen Fällen sieht das Gesetz ausdrücklich keine Umweltprüfung vor.

Ein Umweltbericht ist hingegen erforderlich bei Flächennutzungsplänen, bei Bebauungsplänen im Außenbereich sowie bei großflächigen Bebauungsplänen (>7 ha). Dies gilt auch für einfache Bebauungspläne sowie für die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung bestehender Pläne. Das Erfordernis besteht unabhängig davon, ob die Gemeinde einen Landschafts- oder Grünordnungsplan aufstellt. Während diese L- und G-Pläne Maßnahmen der Landschaftspflege darstellen, prüft der Umweltbericht, ob durch die Planung erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Umfang und Detailtiefe der Umweltprüfung richten sich nach den konkreten Umständen der Planung und dem Maßstab der praktischen Vernunft. Untersucht werden nur die absehbaren erheblichen Umweltauswirkungen. Vorhandene Erkenntnisse können genutzt werden, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Auch wenn keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind, ist dies im Umweltbericht zu dokumentieren, sofern eine Umweltprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Natura-2000-Prüfung stellt sicher, dass Pläne oder Projekte die Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten nicht erheblich beeinträchtigen. Rechtsgrundlage ist § 34 BNatSchG. Eine Prüfung ist erforderlich, sobald ein Vorhaben ein Natura-2000-Gebiet unmittelbar oder mittelbar berühren kann.

Zunächst erfolgt eine Vorprüfung (Screening), in der geprüft wird, ob erhebliche Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen werden können. Ist dies der Fall, ist keine weitere Prüfung notwendig. 

Können Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden, wird eine vertiefte Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dabei wird fachgutachterlich untersucht, ob das Vorhaben – gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen – mit den Erhaltungszielen des Schutzgebiets vereinbar ist.

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