Zweite Änderung des Flächennutzungsplans
Neukieritzsch
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (F-Plan) musste zum Zwecke der Aktualisierung der städtebaulichen Konzeption des Planwerkes geändert werden. Die 2. Änderung des F-Planes umfasst zwei Änderungsflächen und erfolgte im Parallelverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Kahnsdorf Nord“ und zum Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energiepark Witznitz – Gemeinde Neukieritzsch“. Unter Beachtung insbesondere der Erfordernisse des Hochwasserschutzes, des Grundwasserschutzes, der Naherholung und des Tourismus sowie gültiger Braunkohlepläne und des Integriegrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) der Gemeinde wurde das Aufstellungsverfahren inklusive Umweltprüfung durchgeführt.
Eine Aktualisierung der städtebaulichen Konzeption des F-Planes ergibt sich aus einem Zusatzbedarf an Bauflächen, die dem Wohnen und tangierenden Nutzungen dienen. Mit der Flutung der Tagebaurestlöcher Kahnsdorfer See und Haine See und der Entwicklung des Areals innerhalb einer attraktiven Erholungslandschaft, besteht eine große Nachfrage nach Wohnnutzung am Standort. Deshalb wurden rund 10 ha gemischte Bauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO zu Wohnbauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO geändert. Mit der Änderung wurden auch Landnutzungen wie Wegeführungen in der Umgebung kartographisch angepasst. Das Wohngebiet soll in randerschlossener Lage im Norden des Siedlungskörpers von Kahnsdorf entwickelt werden.
Zur Vorbereitung von verbindlichem Baurecht für den insgesamt rund 500 ha großen Energiepark Witznitz (Photovoltaikfreiflächenanlage) wurden für das Gemeindegebiet rund 300 ha Flächen für den Wald, die Landwirtschaft und Grünflächen hauptsächlich in ein Sondergebiet umgewidmet. Der Standort zeichnet sich durch hierfür günstige Randbedingungen aus, unter anderem handelt es sich um eine wenig ertragreiche Kippenackerfläche, um ausgedehnte Flächen ohne Verschattung und um einen Standort in Nähe zum Kraftwerkstandort Lippendorf, wodurch eine gut geeignete technische Infrastruktur vorhanden ist. Mit dem Solarpark werden auch neue Rad- und Reitwege geschaffen und integriert. Nach Abschluss eines raumordnerischen Zielabweichungsverfahrens aufgrund der Ausweisungen des Braunkohleplans „Witznitz“ konnte das F-Plan-Verfahren abgeschlossen werden.