B-Plan Wasserturmgebiet
Limbach-Oberfrohna
Wo einst überwiegend fünf- und sechsgeschossige Gebäudezeilen in Plattenbauweise eng an eng standen, sollen im Innenbereich auf 5,5 ha marktfähige Wohnbauflächen entstehen. Vorausgegangen wurden mit Mitteln des Bundeswettbewerbes 2002 - Stadtumbau Ost auf die veränderten Wohnansprüche sowie auf städtebauliche Missstände im Wasserturmgebiet reagiert. Die Gebäude, erbaut in den späten 80er und frühen 90er, wurden bereits 20 bis 30 Jahre später wieder abgerissen. Zunächst war das Ansinnen der Stadtverwaltung lediglich die Grundstücksfläche einer ehemaligen Schule wohnbaulich zu nutzen. Wir konnten im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes jedoch schon frühzeitig auf die Entwicklungspotentiale des gesamten Areals hinweisen und erfolgreich auf die Ausweitung des Blicks auf das gesamte Quartier einwirken.
Die Herausforderung zwischen weiterhin bestehenden Gebäudezeilen und vorhandenen Verkehrswegen Einfamilienhäuser zu planen, erforderte es ein maßstäbliches Modell herzustellen. Dieses wurde anfangs lediglich als Arbeitsmodell im Rahmen der Grundleistung des Bebauungsplanes entworfen, um verschiedene räumliche Situationen im Planungsprozess zu erproben. Da diese Eigeninitiative sehr positiv angenommen wurde, entwickelten wir darauf hin drei grundsätzlich verschiedene Konzeptionen zur Bebauung des Areals weiter. Sie wurden in verschiedenen Gremien diskutiert und in einem iterativen Prozess zu einer Vorzugslösung zusammengeführt. Diese bildet die Grundlage für den Bebauungsplan 'Am Wasserturm'. Als Konzept wurde eine städtebauliche Weiterentwicklung der historischen Waldhufenflur mit klaren Achsen bestimmt. Als Qualität sind u.a. der historische Bezug zu nahegelegenen Kulturgütern und die spannungsvolle Ausrichtung zum hochwertigen Landschaftsraum hervorzuheben.
Im Resultat konnte bereits mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes eine hochwertige Vision der städtebaulichen Weiterentwicklung transportiert und vermittelt werden. Dies erfolgte für ein Gebiet welches in ähnlichen Strukturen in fast jeder Stadt der neuen Bundesländer die Entscheidungsträger vor großen Herausforderungen stellt. Zugleich wurde mit dem verbindlichen Bauleitplanverfahren ein Prozess begonnen der zu einem zügigen Interesse zur Vermarktung führte, sodass die Vision umgehend 'handfeste' Resultate zeigt.
Die Wohnungsgesellschaft entschied sich folglich nach anfänglicher Skepsis zur wohnbaulichen Entwicklung des westlichen Teils des Geltungsbereiches. Da dieses durch das Bauordnungsamt als Innenbereich definiert werden konnte, erfolgte die Bebauung per § 34 BauGB basierend auf den Bestimmungen des Bebauungsplanes. Städtebaulich wurde jedoch abgewichen, in dem sehr kleinteilige Bauparzellen zugelassen wurden.